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Erneute Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern auf Facebook-Fanseiten

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Es ist gerade mal zwei Monate her, dass Betreiber von Facebookseiten wegen Impressumsfehlern abgemahnt worden sind. Damals gingen die Abmahnungen eher nach hinten los. Ob es auch in diesem Fall ähnlich verlaufen wird, muss sich erst noch zeigen.

Der Fall Binary Services GmbH

Bei der Abmahnwelle im August 2012 ließ die “Binary Service GmbH” sehr wahrscheinlich hunderte von Abmahnungen verschicken (182 sind derzeit bekannt). Das ist auf jeden Fall unzulässig, wenn zugleich kein ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Betrieb vorliegt und die Abmahnungen als Einnahmequelle dienen.

Dies wird im Fall der damals frisch gegründeten “Binary Service GmbH” angenommen. Die Abgemahnten sowie die beteiligten Rechtsanwälte schlossen sich zu einer Facebookgruppe zusammen und konnten so Nachweise für den Missbrauch sammeln (Weitere Informationen zu diesem Fall hat Rechtsanwalt Plutte in seinem Blog festgehalten.).

Derzeit laufen sowohl Gerichts- wie ein Strafverfahren gegen die Abmahner. Im Übrigen heißt das Unternehmen jetzt auch nicht mehr “Binary Service GmbH”. Es gab bereits eine vollkommen unbeteiligte “Binary GmbH”, die ihren Ruf durch das Abmahntreiben und die Namensähnlichkeit gefährdet sah und dagegen erfolgreich gerichtlich vorging.

Aktuelle Abmahnungen der Awares GmbH

Nunmehr werden wieder Abmahnungen verschickt. Diesmal von der Rechtsanwaltskanzlei Michael Winter aus Kornwestheim, welche Fanpageinhaber für die Awares GmbH aus Flein abmahnt. Mit der Abmahnung werden die Abgemahnten aufgefordert Kosten in Höhe von 651,80 Euro zu bezahlen und sich zu verpflichten bei erneuten Verstößen eine Vertragsstrafe von 5.001 € zu bezahlen.

Diese Werte sind viel zu hoch angesetzt, so dass ich die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung nicht empfehlen kann. Sie sollten dennoch einen Anwalt bitten sie zu modifizieren, da Fehler bei selbst berichtigten Unterlassungserklärungen teuer werden können. Ist die Unterlassungserklärung nämlich unzureichend, kann der Abmahner vor Gericht ziehen und die Kosten können sich bis um das Vierfache erhöhen.

Anders als die Binary GmbH scheint die Awares GmbH jedoch einen normalen Geschäftsbetrieb zu unterhalten und existiert wohl seit 2007. Auch sind zwar viele Abmahnungen bekannt, aber (noch) keine dermaßen große Abmahnungsmengen wie bei der Binary Services GmbH. Wer jedoch auf einen Abmahnungsmissbrauch spekuliert, läuft Gefahr gerichtlich belangt zu werden, falls doch kein Missbrauch vorliegt. Risikoärmer ist es derzeit eine Unterlassungserklärung abzugeben und später, sollte sich ein Missbrauch herausstellen, gegen die Awares GmbH vorzugehen.

Fazit

Wer heutzutage noch kein Impressum auf seiner Fanseite hat, muss mit Abmahnungen rechnen. Das ist sehr bedauerlich und angesichts des Umfangs des Verstoßes kaum nachvollziehbar. Jedoch sieht das Gesetz es anders, was sich Abmahner zu nutze machen können.

Um sich abzusichern, empfehle ich den Artikel “Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten” zu lesen, den ich anlässlich der letzten Abmahnwelle hier bei Allfacebook verfasst habe. Ebenso sollten Sie auch an andere Social Media Profile denken.


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